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   BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72   

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BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72 (https://dejure.org/1973,2412)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1973 - VII B 43.72 (https://dejure.org/1973,2412)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1973 - VII B 43.72 (https://dejure.org/1973,2412)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Beratungspflicht des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - (BVerfGE 27, 195) die Vereinbarkeit des § 11 Abs. 1 und 2 PSchG mit dem Grundgesetz bejaht hatte, beantragte der Kläger nur noch festzustellen, daß er nicht verpflichtet sei, bei der Aufnahme von Schülern sämtliche für die öffentlichen Schulen geltenden Anordnungen zu beachten.

    Die vom Kläger im Berufungsverfahren mit seinem Hauptantrag begehrte Feststellung, daß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 27, 195 unter Anordnungen im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 PSchG nur solche zu verstehen seien, die sich auf die Bildungsvoraussetzungen der aufzunehmenden Studierenden bezögen, betrifft nicht die Anwendung der vorbezeichneten Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt, sondern ist auf die Beantwortung der allgemein gedachten Frage gerichtet, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Auslegung des Begriffs "Anordnung" in § 11 Abs. 2 Satz 2 PSchG zu ziehen sind.

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann stets nur der Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses dienen; dies setzt voraus, daß die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwGE 14, 235 [236] und Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 33] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Aus den vorstehenden Ausführungen zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung ergibt sich, daß das Berufungsurteil auch nicht von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 14, 35 und 26, 23 abweicht und auf einer solchen Abweichung beruht.
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Eine derartige Beratungs- und Belehrungspflicht bestand hier indessen schon deshalb nicht, weil der Kläger anwaltlich vertreten war und daher grundsätzlich selbst nach einem geeigneten Weg zur Erreichung seines Prozeßziels suchen mußte (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; Beschluß vom 27. November 1972 - BVerwG VII B 74.71 -).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Aus den vorstehenden Ausführungen zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung ergibt sich, daß das Berufungsurteil auch nicht von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 14, 35 und 26, 23 abweicht und auf einer solchen Abweichung beruht.
  • BVerwG, 04.10.1965 - IV C 27.65

    Rechtmäßigkeit einer in einer Baugenehmigung auferlegten Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Im übrigen ist die Frage der Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes nur dann revisibel, wenn der Verwaltungsakt auf einer bundesrechtlichen Vorschrift beruht (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [Buchholz 406.42 § 2 Nr. 2]).
  • BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69

    Inhalt und Umfang der Ermächtigung des Masseurgesetzes zum Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann stets nur der Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses dienen; dies setzt voraus, daß die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwGE 14, 235 [236] und Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 33] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1972 - VII B 74.71

    Klage eines Geschäftsführeres auf Aufhebung eines gegen die GmbH erlassenen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72
    Eine derartige Beratungs- und Belehrungspflicht bestand hier indessen schon deshalb nicht, weil der Kläger anwaltlich vertreten war und daher grundsätzlich selbst nach einem geeigneten Weg zur Erreichung seines Prozeßziels suchen mußte (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; Beschluß vom 27. November 1972 - BVerwG VII B 74.71 -).
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